Ab 2024 gelten neue Vorgaben für die Vollständigkeitserklärung (VKE) im Verpackungsgesetz (VerpackG). Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat die Prüfleitlinien aktualisiert.
Das VerpackG reduziert Verpackungsmüll und fördert Recycling. Du musst als Hersteller deine Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren und mit der VKE die korrekte Registrierung und Mengenmeldung bestätigen. Die ZSVR überwacht die Einhaltung des VerpackG. Die neuen Prüfleitlinien für 2024 sollen für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen.
Wesentliche Änderungen der Prüfleitlinien im Detail
Die aktualisierten Prüfleitlinien bringen einige wichtige Neuerungen mit sich:
- Intensivierte Prüfung: Die Wirtschaftsprüfer nehmen die Angaben in deiner VKE genauer unter die Lupe. Plausibilität und Konsistenz der Daten werden mit den tatsächlichen Verpackungsmengen abgeglichen.
- Systemzulassung: Die Lizenzierung deiner Verpackungen muss zwingend über ein offiziell zugelassenes duales System erfolgen. Achte darauf, dass dein Systempartner alle Anforderungen erfüllt.
- Erhöhte Dokumentationspflichten: Die Datenherkunft und die Berechnungsmethoden für die in der VKE gemachten Angaben müssen detailliert dokumentiert werden. Ein lückenloses Nachweisverfahren ist unerlässlich.
Die vollständige, aktualisierte „Prüfleitlinien zur Vollständigkeitserklärung“ kannst du am Ende des Beitrages als PDF ansehen und herunterladen.
Konsequenzen bei Verstößen gegen das VerpackG
Wer sich nicht an die Vorgaben des VerpackG hält, riskiert hohe Bußgelder. Die ZSVR kann bis zu 200.000 Euro verhängen, wenn keine VKE abgegeben wird, falsche Angaben in der VKE gemacht werden oder Verpackungen nicht ordnungsgemäß lizenziert werden.
Darüber hinaus können Abmahnungen von Wettbewerbern drohen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu strafrechtlichen Verfolgungen kommen.
So vermeidest du Sanktionen und gewährleistest Rechtssicherheit
Mit diesen Tipps bist du auf der sicheren Seite:
- Sorgfältige Prüfung der VKE: Die Angaben in deiner VKE müssen korrekt und vollständig sein. Nimm dir die Zeit für eine gründliche Überprüfung aller Daten.
- Umfassende Dokumentation: Dokumentiere alle relevanten Informationen zur Verpackungslizenzierung und Mengenberechnung. Stelle sicher, dass du jederzeit alle Nachweise vorlegen kannst.
- Einholung von Expertenrat: Bei Unklarheiten solltest du einen auf das VerpackG spezialisierten Anwalt oder Berater konsultieren. Professionelle Unterstützung kann dir helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden.
Praxisbeispiele für die Umsetzung der neuen Prüfleitlinien
Um die neuen Prüfleitlinien besser zu verstehen, helfen konkrete Beispiele:
- Beispiel 1: Datenherkunft. Du beziehst deine Verpackungsdaten aus verschiedenen Quellen, z.B. Warenwirtschaftssystem, Einkaufssystem und manuellen Aufzeichnungen. Dokumentiere genau, welche Daten du woher beziehst und wie du sie zusammengeführt hast.
- Beispiel 2: Mengenberechnung. Du verkaufst Produkte in verschiedenen Verpackungsgrößen. Dokumentiere detailliert, wie du die Mengen für die einzelnen Verpackungsarten ermittelt hast, z.B. durch Stückzahlen, Gewicht oder Volumen.
- Beispiel 3: Systemzulassung. Prüfe, ob dein duales System alle Anforderungen der ZSVR erfüllt und offiziell zugelassen ist. Im Zweifelsfall fordere einen entsprechenden Nachweis an.
Fazit: Die aktualisierten Prüfleitlinien erfordern eine angepasste Vorgehensweise bei der Erfüllung deiner VKE-Pflichten. Informiere dich rechtzeitig und setze die neuen Vorgaben um, um Sanktionen zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewährleisten.