Die GEMA hat Klage gegen OpenAI eingereicht, da ChatGPT Songtexte ohne Lizenz nutzt. Der Chatbot wurde mit urheberrechtlich geschützten Texten trainiert, darunter Songs von GEMA-Mitgliedern. Die GEMA fordert eine faire Vergütung und wirft OpenAI Urheberrechtsverletzung vor.
GEMA verklagt OpenAI
Wie Legal Tribune Online (LTO) berichtet, hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) den Entwickler von ChatGPT, OpenAI, verklagt. Der Vorwurf: Der Chatbot greift auf Songtexte zurück, ohne dass dafür Lizenzen erworben oder die Urheber vergütet wurden. Die GEMA hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
ChatGPT ist ein KI-gestütztes Sprachsystem, das unter anderem mit urheberrechtlich geschützten Texten trainiert wurde. Dazu gehören auch Songtexte von Mitgliedern der GEMA. Die GEMA sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts und fordert eine angemessene Vergütung für die Nutzung der Werke ihrer Mitglieder.
Streitpunkt Text und Data Mining
Ein zentraler Punkt der Klage ist die Frage, ob das Training von KI-Systemen mit urheberrechtlich geschützten Werken unter die Schranke des Text und Data Mining fällt. Diese erlaubt das automatisierte Auslesen von Daten zu Analysezwecken, doch ob dies auch für das Training von KI gilt, ist umstritten. Die GEMA besteht darauf, dass für die Nutzung ihrer Werke zum Training von KI-Systemen Lizenzen erworben werden müssen.
Namhafte Künstler unterstützen die Klage
Die Klage der GEMA wird von zahlreichen bekannten Musikern unterstützt, darunter Kristina Bach, Rolf Zuckowski und Reinhard Mey. Ihre Songtexte wurden nachweislich von ChatGPT verwendet, ohne dass sie dafür eine Vergütung erhalten hätten.
GEMA fordert faire Vergütung
„Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme“
sagt Dr. Tobias Holzmüller, CEO von GEMA. Er fordert eine faire Vergütung für die Nutzung von Songtexten durch KI-Systeme. Die GEMA will zudem prüfen, ob sie auch gegen weitere KI-Anbieter vorgeht.
Wegweisendes Urteil erwartet
Der Fall GEMA gegen OpenAI könnte wegweisend für den Umgang mit Urheberrechten im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz sein. Experten erwarten das Urteil mit Spannung, insbesondere in Bezug auf die Frage, ob die originalgetreue Wiedergabe von Songtexten durch die KI eine urheberrechtlich relevante Nutzung darstellt.